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Sie sind Veranstalter und benötigen für Ihre Werbezwecke (Plakat/Flyer) unser Logo, oder ein Bild?

Hier finden Sie diese Bilder zum Download. Für weitere Unterlagen oder Fragen sind wir gerne für Sie da.

 

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Als Veranstalter gibt es eine Menge von Vorschriften und Hinweise die Sie beachten müssen. Um Ihnen die Recherche etwas zu erleichtern haben wir bereits einige Links auf weiterführende Seiten für Sie zusammengestellt.

Bitte beachten Sie, die Musikkapelle Honsolgen ist bestrebt die Informationen und Links aktuell zu halten. Wir weißen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen nicht vollumfänglich sind und ggf. weitere Auflagen oder ähnliches hinzugekommen sind. Sofern irgendwelche Links nicht funktionieren, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme.

CHECKLISTE  (Landkreis Ostallgäu)

Veranstaltungen sind grundsätzlich bei der Stadt/Gemeinde anzumelden.
Einen Leitfaden für Veranstalter im Ostallgäu gibt es z.B. beim Landratsamt.

Eine Festlichkeit bei der öffentlich Musik wiedergegeben wird muss auch bei der GEMA über die passenden (Formulare)  angezeigt werden. Um etwaige Kosten einschätzen zu können steht auch ein kostenfreier Tarifrechner für eine grobe Budgetplanung zur Verfügung.

JUGENDSCHUTZ:
Der Landkreis Ostallgäu hat auch hinsichtlich Jugendschutz einen Leitfaden zusammengestellt.
Es empfiehlt sich, dass alle Helfer zuvor eine Schulung erhalten und diese auch nachgewiesen werden kann. Beispiel Unterweisungsliste

Ergänzend hierzu kann auch für das Personal die nachfolgende Hilfestellung ausgehängt werden AUSHANG JUGENDSCHUTZ

ACHTUNG auch bei Einsatz von Helfern unter 18. Hier gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz 

Erziehungsbeauftragung

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